Dienstag, 16. April 2024

Das Wichtigste der Woche (12. - 16. April 2024)


Wichtiger Hinweis: Diese Berichte sind nicht immer ausgewogen. Manchmal sind sie sogar voller Hetze gegen das Lebensrecht. Sinn und Zweck dieser Zusammenstellung ist den aktuellen Zustand der Debatte um das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder zu zeigen. Dazu gehören auch hetzerische Medienartikel und Berichte fanatischer Abtreibungsaktivisten.
















EU-Parlament fordert Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Europäische Grundrechte-Charta


In einer kontroversen Debatte hat das Europäische Parlament über die mögliche Aufnahme eines Rechts auf Abtreibung in die Europäische Grundrechte-Charta diskutiert. Die Entscheidung fiel mit 336 Stimmen dafür, 163 dagegen und 39 Enthaltungen. Diese Initiative baut auf früheren Bemühungen auf, darunter die Ankündigung von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron zu Beginn der französischen EU-Ratspräsidentschaft im Januar 2022, den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in der Charta zu verankern. 

Die Resolution fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, das Recht auf Abtreibungen, in die im Jahr 2000 verabschiedete Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen. Dies würde eine einstimmige Änderung der EU-Verträge erfordern.

Der Vorschlag wurde von Abgeordneten verschiedener politischer Parteien eingebracht, darunter Sozialdemokraten, Liberale, Grüne und Linke sowie – skandalöserweise - einige Mitglieder der konservativ-christdemokratischen Europäischen Volkspartei (EVP). Ein Gegenentwurf der EVP, der die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten in Fragen der Abtreibung betont und mehr Unterstützung für Schwangere und Mütter fordert, fand keine Mehrheit. 43 Abgeordnete der EVP stimmten ebenfalls für das Recht auf Abtreibung, während 70 dagegen votierten und elf sich enthielten.

Die katholische Bischofskonferenz in Brüssel hatte den Vorstoß der Parlamentarier im Vorfeld kritisiert. Sie argumentierte, dass das Recht auf Leben der Grundpfeiler aller anderen Menschenrechte sei und dass eine Lockerung der Abtreibungsgesetze "in die entgegengesetzte Richtung zur wirklichen Förderung der Frauen und ihrer Rechte" führe. Papst Franziskus hat sich wiederholt und vehement gegen Abtreibung ausgesprochen


Donnerstag, 11. April 2024

Das Wichtigste der Woche (1. - 11. April 2024)


Wichtiger Hinweis: Diese Berichte sind nicht immer ausgewogen. Manchmal sind sie sogar voller Hetze gegen das Lebensrecht. Sinn und Zweck dieser Zusammenstellung ist den aktuellen Zustand der Debatte um das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder zu zeigen. Dazu gehören auch hetzerische Medienartikel und Berichte fanatischer Abtreibungsaktivisten.













Dienstag, 9. April 2024

Dokumentation: Dignitatis Infinita zu Euthanasie und Sterbehilfe

 51. Es gibt einen besonderen Fall der Verletzung der Menschenwürde, der zwar leiser ist, aber immer mehr an Bedeutung gewinnt. Seine Besonderheit besteht darin, dass ein falscher Begriff von Menschenwürde verwendet wird, um ihn gegen das Leben selbst zu wenden. Diese heute weit verbreitete Verwechslung tritt bei der Diskussion über die Euthanasie zutage. So werden Gesetze, die die Möglichkeit der Sterbehilfe oder des assistierten Suizids anerkennen, manchmal als „Gesetze zum würdevollen Sterben“ („death with dignity acts“) bezeichnet. Es herrscht die weit verbreitete Auffassung, dass Sterbehilfe oder Beihilfe zum Suizid mit der Achtung der Würde des Menschen vereinbar seien. Angesichts dieser Tatsache muss mit Nachdruck bekräftigt werden, dass das Leiden nicht dazu führt, dass der kranke Mensch die ihm innewohnende und unveräußerliche Würde verliert, sondern dass es zu einer Gelegenheit werden kann, die Bande der gegenseitigen Zugehörigkeit zu stärken und sich der Kostbarkeit eines jeden Menschen für die gesamte Menschheit bewusster zu werden.

52. Sicherlich verlangt die Würde des Kranken, dass jeder die angemessenen und notwendigen Anstrengungen unternimmt, um sein Leiden durch eine angemessene palliative Pflege zu lindern und jeden therapeutischen Übereifer oder unverhältnismäßige Maßnahme zu vermeiden. Diese Fürsorge entspricht der „ständige[n] Pflicht, die Bedürfnisse des Patienten zu verstehen: die des Beistands und der Schmerzlinderung sowie emotionale, affektive und spirituelle Bedürfnisse“[94]. Ein solches Bemühen ist jedoch etwas ganz anderes, unterschiedliches, ja gegenteiliges gegenüber der Entscheidung, das eigene oder das Leben eines anderen unter der Last des Leidens zu beseitigen. Das menschliche Leben, selbst in seinem schmerzhaften Zustand, ist Träger einer Würde, die immer geachtet werden muss, die nicht verloren gehen kann und deren Achtung bedingungslos bleibt. Es gibt in der Tat keine Bedingungen, ohne die das menschliche Leben nicht mehr würdig wäre und deshalb beseitigt werden könnte: „Das Leben hat für jeden die gleiche Würde und den gleichen Wert- Der Respekt vor dem Leben des anderen ist der gleiche, den man seiner eigenen Existenz schuldet“[95]. Dem Suizidanten zu helfen, sich das Leben zu nehmen, ist daher ein objektiver Verstoß gegen die Würde der Person, die darum bittet, selbst wenn dies die Erfüllung ihres Wunsches ist: „Wir müssen zum Tod begleiten, nicht den Tod herbeiführen oder Beihilfe zu irgendeiner Form des Selbstmords leisten. Ich erinnere daran, dass das Recht auf Behandlung, und zwar auf Behandlung für alle, stets an erster Stelle stehen muss, damit die schwachen Menschen, insbesondere die alten und kranken Menschen, niemals weggeworfen werden. Das Leben ist ein Recht, nicht der Tod, der angenommen werden muss und nicht verabreicht werden darf. Und dieses ethische Prinzip betrifft alle, nicht nur die Christen oder die Gläubigen.“[96] Wie bereits erwähnt, impliziert die Würde eines jeden Menschen, wie schwach oder leidend er auch sein mag, die Würde aller Menschen.

Dokumentation: Erklärung Dignitatis Infinita zu Leihmutterschaft

 48. Die Kirche wendet sich auch gegen die Praxis der Leihmutterschaft, durch die das unermesslich wertvolle Kind zu einem bloßen Objekt wird. In dieser Hinsicht sind die Worte von Papst Franziskus von einzigartiger Klarheit: „[D]er Weg des Friedens erfordert die Achtung vor dem Leben, vor jedem menschlichen Leben, angefangen bei dem des ungeborenen Kindes im Mutterleib, das weder beseitigt noch zu einem Objekt der Kommerzialisierung gemacht werden darf. In diesem Zusammenhang halte ich die Praxis der sogenannten Leihmutterschaft für verwerflich, da sie die Würde der Frau und des Kindes schwer verletzt. Sie basiert auf der Ausnutzung der materiellen Notlage der Mutter. Ein Kind ist immer ein Geschenk und niemals ein Vertragsgegenstand. Ich plädiere daher dafür, dass sich die internationale Gemeinschaft für ein weltweites Verbot dieser Praxis einsetzt.“[92]

49. Die Praxis der Leihmutterschaft verletzt in erster Linie die Würde des Kindes. Jedes Kind besitzt nämlich vom Moment der Empfängnis, der Geburt und dann in seinem Heranwachsen als Junge oder Mädchen bis hin zum Erwachsenwerden eine unantastbare Würde, die in jeder Phase seines Lebens deutlich zum Ausdruck kommt, wenn auch in einzigartiger und differenzierter Weise. Das Kind hat daher kraft seiner unveräußerlichen Würde das Recht auf eine vollständig menschliche und nicht künstlich herbeigeführte Herkunft und auf das Geschenk eines Lebens, das zugleich die Würde des Gebers und des Empfängers zum Ausdruck bringt. Die Anerkennung der Würde der menschlichen Person schließt auch die Anerkennung der Würde der ehelichen Vereinigung und der menschlichen Fortpflanzung in all ihren Dimensionen ein. In diesem Sinne kann der legitime Wunsch, ein Kind zu bekommen, nicht in ein „Recht auf ein Kind“ umgewandelt werden, das die Würde des Kindes selbst als Empfänger der freien Gabe des Lebens nicht respektiert.[93]

50. Die Praxis der Leihmutterschaft verletzt zugleich die Würde der Frau selbst, die dazu gezwungen wird oder sich aus freien Stücken dazu entschließt, sich ihr zu unterwerfen. Durch eine solche Praxis wird die Frau von dem Kind, das in ihr heranwächst, losgelöst und zu einem bloßen Mittel, das dem Profit oder dem willkürlichen Wunsch anderer unterworfen ist. Dies widerspricht in jeder Hinsicht der grundlegenden Würde eines jeden Menschen und seinem Recht, immer als er selbst und niemals als Instrument für etwas Anderes anerkannt zu werden.

Dokumentation: Dignitatis Infinita zu Abtreibung

 


47. Die Kirche hört nicht auf, daran zu erinnern, dass „die Würde eines jeden Menschen einen intrinsischen Charakter [hat] und sie gilt von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod. Gerade die Bejahung dieser Würde ist die unveräußerliche Voraussetzung für den Schutz der persönlichen und sozialen Existenz und zugleich die notwendige Bedingung für die Verwirklichung von Brüderlichkeit und sozialer Freundschaft unter allen Völkern der Erde.“[88] Auf der Grundlage dieses unantastbaren Wertes des menschlichen Lebens hat sich das kirchliche Lehramt stets gegen die Abtreibung ausgesprochen. In diesem Zusammenhang schreibt der heilige Johannes Paul II.: „Unter allen Verbrechen, die der Mensch gegen das Leben begehen kann, weist die Vornahme der Abtreibung Merkmale auf, die sie besonders schwerwiegend und verwerflich machen. […] Doch heute hat sich im Gewissen vieler die Wahrnehmung der Schwere des Vergehens nach und nach verdunkelt. Die Billigung der Abtreibung in Gesinnung, Gewohnheit und selbst im Gesetz ist ein beredtes Zeichen für eine sehr gefährliche Krise des sittlichen Bewußtseins, das immer weniger imstande ist, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden, selbst dann, wenn das Grundrecht auf Leben auf dem Spiel steht. Angesichts 
einer so ernsten Situation bedarf es mehr denn je des Mutes, der Wahrheit ins Gesicht zu schauen und die Dinge beim Namen zu nennen, ohne bequemen Kompromissen oder der Versuchung zur Selbsttäuschung nachzugeben. In diesem Zusammenhang klingt der Tadel des Propheten kategorisch: ,Weh denen, die das Böse gut und das Gute böse nennen, die die Finsternis zum Licht und das Licht zur Finsternis machen‘ (Jes 5,20). Gerade in bezug auf die Abtreibung ist die Verbreitung eines zweideutigen Sprachgebrauchs festzustellen, wie die Formulierung, Unterbrechung der Schwangerschaft‘, die darauf abzielt, deren wirkliche Natur zu verbergen und ihre Schwere in der öffentlichen Meinung abzuschwächen. Vielleicht ist dieses sprachliche Phänomen selber Symptom für ein Unbehagen des Gewissens. Doch kein Wort vermag die Realität der Dinge zu ändern: die vorsätzliche Abtreibung ist, wie auch immer sie vorgenommen werden mag, die beabsichtigte und direkte Tötung eines menschlichen Geschöpfes in dem zwischen Empfängnis und Geburt liegenden Anfangsstadium seiner Existenz.“[89] Ungeborene Kinder sind somit „sind die Schutzlosesten und Unschuldigsten von allen, denen man heute die Menschenwürde absprechen will, um mit ihnen machen zu können, was man will, indem man ihnen das Leben nimmt und Gesetzgebungen fördert, die erreichen, dass niemand das verbieten kann“[90]. Deshalb muss auch in unserer Zeit mit aller Kraft und Klarheit festgestellt werden, dass „diese Verteidigung des ungeborenen Lebens eng mit der Verteidigung jedes beliebigen Menschenrechtes verbunden [ist]. Sie setzt die Überzeugung voraus, dass ein menschliches Wesen immer etwas Heiliges und Unantastbares ist, in jeder Situation und jeder Phase seiner Entwicklung. Es trägt seine Daseinsberechtigung in sich selbst und ist nie ein Mittel, um andere Schwierigkeiten zu lösen. Wenn diese Überzeugung hinfällig wird, bleiben keine festen und dauerhaften Grundlagen für die Verteidigung der Menschenrechte; diese wären dann immer den zufälligen Nützlichkeiten der jeweiligen Machthaber unterworfen. Dieser Grund allein genügt, um den unantastbaren Wert eines jeden Menschenlebens anzuerkennen. Wenn wir es aber auch vom Glauben her betrachten, dann, schreit jede Verletzung der Menschenwürde vor dem Angesicht Gottes nach Rache und ist Beleidigung des Schöpfers des Menschen‘.“[91] Hierbei verdient das großzügige und mutige Engagement der heiligen Teresa von Kalkutta für die Verteidigung jeder empfangenen Person in Erinnerung gerufen zu werden.


Donnerstag, 4. April 2024

Die positiven Auswirkungen von Kindern auf die Psyche: Eine Quelle der Freude und des Wohlbefindens


Elisabeth Jung

In einem jüngst erschienenen Artikel der Neuen Zürcher Zeitung äußerte die Soziologieprofessorin Katja Rost die Überzeugung, dass Kinder nicht nur einen psychologischen und sozialen Wert haben, sondern auch einen „transzendentalen Wert“. Als Mutter beschrieb sie Kinder als „das Beste in meinem Leben“. Diese Aussage unterstreicht die tiefgreifende Bedeutung, die Kinder im Leben ihrer Eltern haben können.

Rost betonte, dass Kinder einen tieferen Sinn vermitteln können. Sie können Halt in Lebenskrisen bieten, den man sonst nicht hätte. Diese Worte reflektieren die Erfahrung vieler Eltern, die durch die Verantwortung für ihre Kinder eine neue Perspektive auf das Leben gewinnen und sich einem höheren Zweck verpflichtet fühlen.

Darüber hinaus plädierte Rost dafür, Hausfrauen nicht als unzeitgemäß darzustellen. Sie betonte die Notwendigkeit attraktiver Modelle wie die der „coolen, jungen Nicht-Helikopter-Eltern“, die sich in Ausbildung befinden und sich auf selbständige Berufswege vorbereiten.

Diese Ansichten unterstreichen die Vielschichtigkeit der positiven Auswirkungen, die Kinder auf die Psyche ihrer Eltern haben können. Kinder können nicht nur Freude und Glück bringen, sondern auch einen tieferen Sinn und Halt im Leben vermitteln. Die Worte von Katja Rost erinnern uns daran, dass Elternschaft eine transformative Erfahrung sein kann, die die Perspektive auf das Leben verändert und eine Quelle des Wachstums und der Erfüllung sein kann. Kinder sind nicht nur eine Bereicherung für das Leben ihrer Eltern, sondern auch eine Quelle des transzendentalen Wertes, die das Leben auf eine tiefgreifende Weise bereichert.